Laufendes Verfahren: 62 B-Plan, 6. Änderung "Industriegebiet Hochkamp Teil II", Stadt Zeven

Die Stadt Zeven hat die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62 „Industriegebiet Hochkamp, Teil II“ in Vorbereitung.

Ziel und Zweck der Planung:
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Zeven sowie im Bebauungsplan Nr. 62 „Industriegebiet Hochkamp, Teil II“ der Stadt Zeven ist eine Eingrünung entlang der angrenzenden Bahnstrecke dargestellt bzw. festgesetzt. Aufgrund der dichtbewachsenen angrenzenden Bahnstrecken und den westlich vorhandenen Ausgleichsflächen werden die ursprünglich festgesetzten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern nicht länger für die Eingrünung des Gebietes benötigt. Das Planänderungsgebiet wird durch die umliegenden Nutzungen zur freien Landschaft bereits ausreichend eingegrünt. Weiterhin ist es städtebaulich sinnvoll, vorhandene Betriebsstandorte zu entwickeln, bevor neue Flächen an anderer Stelle in Anspruch genommen werden. Mit der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62 „Industriegebiet Hochkamp, Teil II“ sollen die festgesetzten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern aufgehoben werden und entsprechend der vorhandenen Nutzungsziele der rechtskräftigen Planfassung als Gewerbe- und Industriegebiet ausgewiesen werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehend abgebildeten Planskizze zu ersehen.

Aktueller Verfahrensstand:

- Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs des B-Planes vom 11.05.2020 bis einschl. 15.06.2020