Laufendes Verfahren: 99. B-Plan „Tannenkamp" der Stadt Zeven

Ziel und Zweck der Planung:

Der Gewässer-Unterhaltungsverband Nr. 19 „Obere Oste“ möchte innerhalb des Plangebietes auf einem Teil der Fläche seine Geschäftsstelle neu errichten und die vorhandenen Lagerhallen sanieren und weiter nutzen. Momentan befindet sich die Verwaltung im Zentrum der Stadt Zeven, während der Bauhof mit den Maschinenstellplätzen und Lagerplätzen an verschiedenen Standorten und zum Teil bereits im Plangebiet angesiedelt ist. Da die bisherigen Verwaltungsflächen nicht mehr ausreichen und zudem der Betriebsstandort zur Optimierung der betrieblichen Abläufe an einem Ort gebündelt werden soll, strebt der Unterhaltungsverband den Neubau eines Verwaltungsgebäudes auf dem Grundstück an.

Für das Plangebiet liegt kein Bebauungsplan vor. Es befindet sich demnach im sog. unbeplanten Innenbereich. Mit diesem Bebauungsplan soll, neben der bestehenden gewerblichen Nutzung der Neubau eines Verwaltungsgebäudes auf der bereits, mit Ausnahme des in das Plangebiet einbezogenen 30 m breiten Streifens des angrenzenden Nadelwaldes, zu großen Teilen gewerblich genutzten Fläche ermöglicht und planungsrechtlich abgesichert werden. Dabei sollen potenzielle Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb der Bestandsfläche vorgehalten werden.

Die Stadt Zeven fördert die örtliche Gewerbe- und Industrieentwicklung und unterstützt die Entwicklungsabsichten des Unterhaltungsverbandes. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplanten Nutzungen zu schaffen und diese dauerhaft zu sichern, erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplanes.

Aktueller Verfahrensstand:

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Zeven hat in seiner Sitzung am 26.04.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 99 „Tannenkamp“ beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurden bereits durchgeführt. In seiner Sitzung am 28.02.2024 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Zeven nun die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bei gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf des vorstehend aufgeführten Bebauungsplanes und die dazu gehörende Begründung sowie die vorstehend aufgeführten wesentlichen umweltbezogenen Informationen liegen gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom 29.04.2024 bis einschl. 02.06.2024 öffentlich aus.