Laufendes Verfahren: 77. B-Plan „Vor dem Wichelkamp“ der Stadt Zeven

Der Bauausschuss der Stadt Zeven hat in seiner Sitzung am 23.06.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 77 "Vor dem Wichelkamp" beschlossen.

Ziel und Zweck der Planung:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 77 „Vor dem Wichelkamp“ soll die zukünftige Wohnbauentwicklung in Brüttendorf gesichert und die Nachfrage nach Wohnraum gedeckt werden.

Bereits am 31.08.2010 wurde ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 77 „Vor dem Wichelkamp“  durch die Stadt Zeven gefasst. Da die Realisierung der Planung zum damaligen Zeitpunkt nicht möglich war, wurde das Verfahren mit Beschluss vom 22.11.2012 zurückgestellt. Durch eine Änderung in der Rechtslage, soll die Planung nun fortgeführt werden.

Aktueller Verfahrensstand:

In seiner Sitzung am 23.06.2021 hat der Bauausschuss der Stadt Zeven den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.