Laufendes Verfahren: 7. B-Plan, "Hinter dem Brümmer", 5. Änderung

Die Stadt Zeven hat die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Hinter dem Brümmer“ in Vorbereitung.

Ziel und Zweck der Planung:
Der Stadt Zeven liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Hinter dem Brümmer“ vor. Der Antragssteller möchte die Immobilie Bahnhofstraße Nr. 66 in Zeven sowohl gewerblich, zur Verwirklichung einer Gastronomie, als auch zu Wohnzwecken nutzen. Da dieser Bereich durch den Bebauungsplan als „reines Wohngebiet“ vorgesehen ist, ist eine gewerbliche Nutzung bisher nicht möglich. Die Ausweisung des Bebauungsplanes für den Änderungsbereich soll daher in „allgemeines Wohngebiet“ geändert werden.


Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehend abgebildeten Planskizze zu ersehen.

Aktueller Verfahrensstand:

Der Entwurf des vorstehend aufgeführten Bebauungsplanes und die dazu gehörende Begründung liegt gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom 09.05.2022 bis einschl. 10.06.2022 aus.