Laufendes Verfahren: 23. B-Plan, "Windenergiepark Wehldorf", Gemeinde Gyhum

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Gyhum hat in seiner Sitzung am 12.11.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23 "Windenergiepark Wehldorf" beschlossen.

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Windenergiepark Wehldorf“ wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 08.04.2021 öffentlich bekanntgemacht.

In seiner Sitzung am 14.06.2022 hat der Verwaltungsausschuß der Gemeinde Gyhum beschlossen, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Windenergiepark Wehldorf“ als einfachen Bebauungsplan gem. § 30 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 35 BauGB fortzuführen.

Ziel und Zweck der Planung:

Für die Fläche des im Regionalen Raumordnungsprogrammes des Landkreises Rotenburg 2020 ausgewiesenen Vorranggebietes Nr. 25a möchte die Gemeinde Gyhum mit Hilfe der Bebauungsplanung eine Feinsteuerung der Windenergienutzung vornehmen.

Das Vorranggebiet Nr. 25a liegt mit Teilflächen im Bereich der Gemeinde Gyhum und der Stadt Zeven. Von der Stadt Zeven wird daher für das in ihrem Bereich liegende Areal der Bebauungsplan Nr. 96 „Windenergiepark Wistedt“ aufgestellt.

Aufgrund möglicher Auswirkungen, die Windenergieanlagen auf das Orts- und Landschafts-bild, auf die natürlichen Schutzgüter, wie zum Beispiel die Avifauna, sowie die Lebens-bedingungen der Menschen haben können, ist es für die Gemeinde Gyhum von großer Bedeutung, die ihnen eingeräumten Möglichkeiten zu nutzen, um eine möglichst umwelt-verträgliche, räumlich konzentrierte und geordnete Nutzung der Windenergie in den Plan-gebieten herbeizuführen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen insbesondere die künftigen Standorte der Windenergieanlagen sowie ihre Erschließung, ihre Höhe und ihre Gestaltung festgelegt werden.

Ziel der Planung ist es, die Nutzung der Windenergie so zu gestalten, dass sie mit den gemeindlichen und sonstigen öffentlichen Interessen abgewogen sowie möglichst sozial-, natur- und landschaftsverträglich umgesetzt wird. Im Rahmen der Aufstellung des Bebau-ungsplanes werden die möglichen Umweltauswirkungen ermittelt, bewertet und abgewogen. Im Rahmen der bauleitplanerischen Möglichkeiten wird die zukünftige Erzeugung der Wind-energie in Gyhum dadurch so gesteuert, dass die gemeindlichen Interessen an einer geord-neten städtebaulichen Entwicklung gewahrt bleiben.

Aktueller Verfahrensstand:

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 04.10.2021 bis einschließlich 05.11.2021 statt. Die Auslegung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgt in dem Zeitraum vom 30.01.2023 bis einschließlich 03.03.2023.