Laufendes Verfahren: 17. B-Plan "Gewerbegebiet Gyhumer Straße, Wehldorf", Gemeinde Gyhum

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Gyhum hat in seiner Sitzung am 27.09.2017 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 17 "Gewerbegebiet Gyhumer Straße, Wehldorf", aufzustellen. Der Beschluss wurde am 11.12.2021 amtlich bekannt gemacht.

In der Verwaltungsausschuss-Sitzung am 30.11.2022 wurde beschloissen, die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 17, Gewerbegebiet Gyhumer Straße, Wehldorf", gem. § 3 Abs. 2 bei gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Ziel und Zweck der Planung:

Die Gemeinde Gyhum möchte die Gewerbeentwicklung weiter fördern und insbesondere ortsansässigen kleinen Handwerks- und Gewerbebetrieben adäquate Flächen anbieten, auf denen sie in immissionsschutzrechtlich konfliktfreien Lagen ihren Betrieb sichern und erweitern können. Von einem ansässigen Gewerbebetrieb in der Ortslage Wehldorf liegt eine konkrete Anfrage für einen neuen Standort vor, da am aktuellen Standort bereits die Betriebsabläufe (insbesondere die Zulieferverkehre) eingeschränkt bzw. nur erschwert möglich und betriebliche Erweiterungen am Standort praktisch ausgeschlossen sind. Eine Standortverlagerung im Gemeindegebiet würde dazu beitragen, den Betreib nachhaltig in der Gemeinde zu verankern und so die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung in der Gemeinde unterstützen.

Die Lage des Plangebietes des Bebauungsplanes Nr. 17 "Gewerbegebiet Gyhumer Straße, Wehldorf" ist aus der nachstehend abgebildeten Planskizze zu ersehen.

Aktueller Verfahrensstand:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 "Gewerbegebiet Gyhumer Straße, Wehldorf" und die dazugehörige Begründung sowie die oben aufgeführten wesentlichen umweltbezogenen Informationen liegen gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 11.03.2024 bis einschließlich 12.04.2024 im Fachbereich 4, Bau, Planung und Umwelt der Samtgemeinde Zeven, Am Markt 4, 27404 Zeven, Zimmer 113, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.