Laufendes Verfahren: 100. B-Plan „Auegärten" der Stadt Zeven

Ziel und Zweck der Planung:

Die Stadt Zeven möchte im Zuge der zukünftigen Wohnbauentwicklung und zur weiteren Deckelung der Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken im Stadtgebiet ein neues Wohngebiet ausweisen.

Darüber hinaus soll der bestehende Gewerbebetrieb an der Ecke Bahnhofstraße / Bickbeen sowie dessen betriebliche Entwicklungsmöglichkeiten planungsrechtlich über die Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebietes abgesichert werden. Um die Nachbarschaft der Nutzungen Wohnen und Gewerbe verträglich zu gestalten, soll zur planerischen Rücksichtnahme und im Sinne des Trennungsgrundsatzes nach § 50 Bundes-Immissionsschutzgesetz ein Mischgebiet als Puffer sowie flächenbezogene Schallleistungspegel ausgewiesen werden.

Aktueller Verfahrensstand:

Mit Beschluss vom 01.06.2023 wurde vom Ausschuss für Stadtentwicklung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGBam Donnerstag, den 28.09.2023 um 18:00 über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet.