Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung
Deutsche, die im Ausland heiraten möchten, benötigen in einigen Staaten ein Ehefähigkeitszeugnis. Die für den Antrag erforderlichen Unterlagen sind vom Einzelfall abhängig. Erkundigen Sie sich hierzu beim Standesamt des Wohnsitzes.
Sind beide Eheschließende Deutsche, so ist ihre Ehefähigkeit in der gleichen Weise zu prüfen. Es genügt, dass ein gemeinsames Ehefähigkeitszeugnis für beide Eheschließende ausgestellt wird, auch wenn die zuständige Stelle nur für eine der eheschließenden Personen zuständig ist.
Hat die eheschließende Person im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend.
Hat sich die eheschließende Person nur vorübergehend im Inland aufgehalten, ist nach § 39 Absatz 1 Personenstandsgesetz (PStG) das Standesamt I in Berlin zuständig.
VCard | Name | Telefon | Fax | |
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Frau Kießling, Ute | 04281 / 716-133 | 04281 / 716-135 |
Bearbeitungsgebühren:
- Beantragung Ehefähigkeitszeugnis 50,00 Euro
Hinweis: Es können weitere Kosten und Gebühren beim Standesamt oder bei Justizbehörden entstehen, zum Beispiel für Apostillen, Dolmetscher oder Überprüfungsverfahren.