Was ist die Grundlage des Programms?

Kinder und Jugendliche sind fähig sich eine eigene Meinung zu bilden. Deshalb haben Sie das Recht ihre Meinung in allen Angelegenheiten, die sie betreffen, frei zu äußern und diese soll angemessen und entsprechend ihres Alters und ihrer Reife berücksichtigt werden.“

Dieser Artikel aus der UN-Kinderrechtskonvention (Art.12 UN-KRK) verdeutlich, dass Beteiligung von Kindern und Jugendliche keine nette Option ist, wenn genug Zeit dafür bleibt. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Beteiligung. Wir möchten in Zeven ermöglichen, dass sie von diesem Recht Gebrauch machen können.

UN-Kinderrechtskonvention

Der Verein Kinderfreundliche Kommunen setzt im Programm auf vier Schwerpunkte, denen alle Maßnahmen zur Förderung der Kinderrechte und Kinder-/ Jugendbeteiligung zuzuordnen sind:

Flyer KfK Ausschnitt Schwerpunkte© Design: M.Theede