Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

(Stand: 13.09.2021)

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für folgende Webseiten:

Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V.2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte (inkl. Begründung):

  1. Alternativtexte für Bedienelemente, Grafiken und Objekte – Bedienelemente, Grafiken und Objekte können blinden Anwendern die Erschließung der Funktionen erschweren.
  2. HTML-Strukturelemente für Überschriften – Die Verschachtelung der Hierarchie-Ebenen entspricht teilweise nicht der inhaltlichen (optischen) Gliederung.
  3. Aussagekräftige Reihenfolge und Abschaltbare Bewegte Inhalte – Bilder in der Sliderbühne erschweren die Erschließung der Seite für Screenreader. Die wechselnden Inhalte in der Sliderbühne stoppen weder eigenständig nach 5 Sekunden, noch lassen sie sich anhalten.
  4. Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln den Zweck – Die Eingabefelder „Vor- und Nachname“ bzw. „E-Mailadresse“ im Kontaktformular beziehen sich auf Nutzerdaten, haben jedoch kein sprachunabhängiges Attribut, welches ihren Zweck vermittelt (hinreichend unterstützt wird zurzeit nur das autocomplete-Attribut).
  5. Kontraste von Texten ausreichend – Der Kontrast der Textfarbe zur Hintergrundfarbe ist teilweise nicht ausreichend und entspricht nicht der Vorgabe von mindestens 4,5:1.
  6. Bereiche überspringbar – Die Navigationselemente der Seite können weder über sinnvolle Überschriften, noch über Sprunglinks oder HTML-Bereichsauszeichnungen erreicht bzw. übersprungen werden.
  7. Aussagekräftige Linktexte – Textlinks sind nicht eindeutig in der Informationsübermittlung. In der Bezeichnung fehlt der Bezug, was blinden Anwendern den Informationsabruf erschwert.
  8. Aktuelle Position des Fokus deutlich – Der Tastaturfokus der oberen Navigationsleiste wird mit einem Kontrast von 1:1 nicht deutlich genug gekennzeichnet und entspricht nicht der Vorgabe von mindestens 3:1.
  9. Hauptsprache angegeben – Die Hauptsprache der Webseiten ist im Quelltext nicht angegeben.
  10. Korrekte Syntax – Innerhalb des Webportals ist der Quelltext nicht durchgängig valide, das heißt es sind Fehler in der HTML-Syntax vorhanden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit:

Diese Erklärung wurde erstmalig am 18.09.2020 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Überprüfung der Barrierefreiheit durch die Überwachungsstelle Barrierefreiheit von Informationstechnik (unterstützt durch die Materna GmbH) vom 05.03.2020 und Selbstbewertung.

Feedback- und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Webseite aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Kontaktformular, rufen Sie uns an (Tel. 04281-7160) oder schreiben sie uns eine E-Mail an

Samtgemeinde Zeven
Am Markt 4
27404 Zeven

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

Telefon: 0511 / 120-4010

E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de