Laufendes Verfahren: 27. B-Plan "Kliemannsland" der Gemeinde Elsdorf

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Elsdorf hat in seiner Sitzung am 09.03.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 27 „Kliemannsland“ gefasst. Mit Beschluss vom 19.03.2025 wurde vom Verwaltungsausschuss die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Für das Plangebiet läuft ebenso gegenwärtig die 82. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Samtgemeinde Zeven.

Ziel und Zweck der Planung:

Die Gemeinde Elsdorf möchte mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Kliemannsland“ den Bestand sowie zukünftige Weiterentwicklungsmöglichkeiten im Kliemannsland planungsrechtlich vorbereiten, Genehmigungsverfahren erleichtern und gleichzeitig die Verträglichkeit mit der örtlichen Dorfstruktur und deren Bewohnern gewährleisten. Zusammenfassend werden folgende Planungsziele verfolgt:

• Planungsrechtliche Vorbereitung zur Sicherung der bestehenden Nutzungen im Kliemannsland,

• Schaffung von Flexibilität und Potenziale für Weiterentwicklungen im Kliemannsland,

• Schaffung planungsrechtliche Vorbereitung für Errichtung von kleinen Ferienwohnungen im nördlichen Teilbereich,

• Berücksichtigung und Vorbereitung der Grünstrukturen und des Ausgleichs innerhalb des Plangebietes und

• Planungsrechtliche Vorbereitung der erforderlichen Stellplätze für den Besucherverkehr.