Gefährliche Hunde - Erlaubnis zur Haltung
In Niedersachsen gibt es keine Hunde mehr, die rein nach der Hunderasse als gefährlich eingestuft werden.
Ist ein Hund als gefährlich einzustufen, weil es beispielsweise zu einem Beißvorfall gekommen ist, ist vom Veterinäramt des Landkreises Rotenburg (Wümme) zu überprüfen, ob hierfür Anhaltspunkte vorliegen.
Für die Anzeige eines Beißvorfalls oder die Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes und die Erteilung der Erlaubnis zur Haltung gefährlicher Hunde ist das Veterinäramt des Landkreises Rotenburg (Wümme) zuständig.
Durch das Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland (HundVerbrEinfG) wurde auf Bundesebene ein Einfuhr- und Verbringungsverbot für bestimmte Hunderassen festgelegt. Hierbei handelt es sich um Hunde der Rassen :
- Pitbull-Terrier,
- American Staffordshire-Terrier,
- Staffordshire-Bullterrier,
- Bullterrier
- sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.
- Führungszeugnis (Belegart "O") zur Vorlage bei einer Behörde
- Wesenstest
- Sachkundenachweis
- Wesenstest
Es können auch Maulkorb- und Leinenpflichten oder andere Auflagen unabhängig von der Feststellung der Gefährlichkeit oder einer Erlaubnis verhängt werden.
Einige Gemeinden, Samtgemeinden und Städte haben gesonderte kommunale Vorschriften zum Führen von Hunden in der Öffentlichkeit, auf Spielplätzen etc.