Gaststättenbetrieb - Anzeige Wechsel der vertretungsberechtigten Person
Leistungsbeschreibung
Wer als juristische Person ein Gaststättengewerbe betreibt und eine andere Person zur Vertretung beruft, muss dies unverzüglich der zuständigen Stelle anzeigen.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
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Rechtsgrundlage
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Welche Unterlagen werden benötigt?
-
Personalausweis
oder ein vergleichbares Personaldokument
- ggf. Vertretungsvollmacht
- Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregister
-
bei Alkoholausschank:
- Nachweis über den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses nach § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) sowie
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO)
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Voraussetzungen
Die Gemeinde, in deren Zuständigkeitsbereich das Gaststättengewerbe ausgeübt wird.
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Verfahrensablauf
- Sie müssen der Behörde, der Sie Ihr Gaststättengewerbe angezeigt haben, mitteilen, dass ein Wechsel in der Vertretungsberechtigung stattgefunden hat.
- Dazu verwenden Sie das vorgeschriebene Anzeigeformular und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
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Zuständige Stelle
Die Gemeinde, in deren Zuständigkeitsbereich das Gaststättengewerbe ausgeübt wird.
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Anträge / Formulare
- Anzeige eines Gaststättengewerbes
- Onlineverfahren möglich: ja
-
Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ggf.
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An wen muss ich mich wenden?
Die Gemeinde, in deren Zuständigkeitsbereich das Gaststättengewerbe ausgeübt wird.
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Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige müssen Sie unverzüglich – ohne schuldhaftes Zögern – erstatten.
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Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt zeitnah nach Eingang der erforderlichen Unterlagen.
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Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Tarifnummer 40.6.1 der Anlage zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) an. Informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle.
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- Personalausweis oder ein vergleichbares Personaldokument
- ggf. Vertretungsvollmacht
- Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregister
-
bei Alkoholausschank:
- Nachweis über den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses nach § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) sowie
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO)
- Dazu verwenden Sie das vorgeschriebene Anzeigeformular und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ggf.





