Personalausweis - Meldung Diebstahl/Verlust/Wiederfinden
Wird Ihr Personalausweis gestohlen, müssen Sie den Diebstahl beim Bürgeramt oder bei der Polizei melden. Unterlassen Sie dies, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Wenn Sie den Verlust im Bürgeramt anzeigen, können Sie dort direkt einen neuen Personalausweis beantragen.
Sperrung der Online-Ausweisfunktion:
Wird der Diebstahl bei der Polizei oder beim Bürgeramt gemeldet, wird die Online-Ausweisfunktion automatisch gesperrt, um Missbrauch zu verhindern.
Sie haben außerdem die Möglichkeit, die Sperrung selbst über die bundesweite Sperrhotline 116 116 vornehmen zu lassen. Dafür benötigen Sie das Sperrkennwort aus Ihrem PIN-Brief. Nach der Sperrung kann die Online-Ausweisfunktion weder online genutzt noch vor Ort ausgelesen werden.
Die separate Unterschriftsfunktion müssen Sie, falls vorhanden, direkt beim Anbieter Ihres Signaturzertifikats sperren lassen.
Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder bei der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Nach Ihrer Meldung in einem Bürgeramt wird die Polizei über den Verlust automatisch ebenfalls in Kenntnis gesetzt.
Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.
Melden Sie den Verlust zuerst bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung eines neuen Personalausweises zusätzlich eine Personalausweisbehörde aufsuchen.
Wenn Sie den Verlust melden (Polizei oder Bürgeramt), wird automatisch auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen.
Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.
Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen. .
Erst nachdem Sie Ihren Personalausweis offiziell als „aufgefunden“ gemeldet haben, wird der entsprechende Eintrag bei der Polizei gelöscht. Anschließend können Sie Ihren wiedergefundenen Personalausweis in Deutschland bis zum Ablauf seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiter nutzen.
Haben Sie Ihren Personalausweis wiedergefunden, können Sie auch die zuvor gesperrte Online-Ausweisfunktion wieder entsperren lassen. Dies ist ausschließlich persönlich im Bürgeramt möglich. Das Bürgeramt veranlasst die Entsperrung und informiert bei Bedarf die Polizei über das Wiederauffinden.
Bitte beachten Sie: Die Bundesrepublik Deutschland hat keinen Einfluss darauf, wie andere Staaten ihre polizeilichen Informationssysteme führen oder aktualisieren. Daher kann es in Einzelfällen vorkommen, dass ausländische Behörden die Fahndungseinträge nicht oder nicht rechtzeitig löschen. In solchen Fällen kann Ihr wiedergefundener Personalausweis im Ausland möglicherweise nicht akzeptiert oder sogar einbehalten werden.
Sofern Sie einen neuen Personalausweis beantragen müssen, können Unterlagen und Nachweise erforderlich sein.
- Sie hatten Ihren Personalausweis zuvor als verloren gemeldet.
Diebstahl beim Bürgeramt melden:
- Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Informieren Sie sich vorab über die regionalen Terminmöglichkeiten.
- Nach Eingang Ihrer Meldung wird die Online-Ausweisfunktion sofort deaktiviert.
- Falls kurzfristig kein Termin verfügbar ist, melden Sie den Diebstahl schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle.
- Rufen Sie die Sperrhotline 116 116 an. Diese ist rund um die Uhr, an sieben Tagen der Woche erreichbar.
- Halten Sie Ihr Sperrkennwort aus Ihrem PIN-Brief bereit und geben Sie es über die Telefontastatur ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
- Ihr Online-Ausweis wird anschließend sofort gesperrt.
Verlust beim Bürgeramt melden:
Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Bitte informieren Sie sich über die regionalen Möglichkeiten.
Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt.
Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Verlustmeldung im Bürgeramt erhalten, melden Sie den Verlust schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle.
Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:
Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.
Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.
Lassen Sie ggfs. Ihre Online-Ausweisfunktion wieder aktivieren.
Zudem können Sie sich stets an die zuständige Fachaufsicht wenden. Beachten Sie bitte, dass eine Fachaufsichtsbeschwerde weder die Frist zur Einlegung des einschlägigen Rechtsbehelfs hemmt noch diesen ersetzt.
Widerspruch.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
verwaltungsgerichtliche Klage
Zudem können Sie sich stets an die zuständige Fachaufsicht wenden. Beachten Sie bitte, dass eine Fachaufsichtsbeschwerde weder die Frist zur Einlegung des einschlägigen Rechtsbehelfs hemmt noch diesen ersetzt.
| VCard | Name | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|---|
| Frau Pape | 04281 / 716-261 | 04281 / 716-127 | ||
| Frau Garz, Melina | 04281 / 716-261 | |||
| Frau Brinkmöller, Lena | 04281 / 716 261 | 04281 / 716-127 | ||
| Frau Heuser, Jenana | 04281 / 716-261 | |||
| Herr Selbach, Julian | 04281 / 716-261 |





