Abwasserbeseitigung
Die Abwasserbeseitigung in der Samtgemeinde Zeven geschieht durch getrennte Schmutz- und Regenwasserkanalsysteme. Das Kanalnetz umfasst über 300km Kanal und 100 Pumpstationen obwohl nicht alle Ortsteile an die zentrale Abwasserentsorgung angeschlossen sind. Das gesamte Schmutzwasser wird zur Abwasserreinigungsanlage in Zeven geführt
Bei privaten Baumaßnahmen sind häufig auch Fragen zur Abwasserentsorgung zu klären. Die Sachbearbeiter können Auskünfte erteilen, in welchen Bereichen der Samtgemeinde Schmutz- und Regenwasserkanäle vorhanden sind und welche Anträge vor dem Anschluss zu stellen sind.
Der Antrag auf Anschluss an die öffentlich-zentrale Abwasserbeseitigung der SG Zeven (Schmutz- und Regenwasser) ist als Vordruck hinterlegt.
Für bestimmte Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden. Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.
Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen Kläranlage gereinigt werden kann.
Die weiteren erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (beispielsweise industrielles Abwasser oder gewerbliches Abwasser), das in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden soll. Genauere Informationen erhalten Sie von der zuständigen Stelle.
Gegebenenfalls:
Informationen zur Produktion des einleitenden Betriebs
Informationen über das anfallende Abwasser, die Abwasserkanäle und die vorgesehenen Vorbehandlungsanlagen
die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,
die öffentliche Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und
das Abwasser beim einleitenden Betrieb gegebenenfalls so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.
Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen
- an der Grundstücksentwässerungsanlage,
- an den der Entwässerungsgenehmigung zugrunde liegenden Abwasserverhältnissen oder
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am Anschluss an die Abwasseranlage
Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis).
Gegebenenfalls ist aufgrund der kommunalen Satzung ein Anschluss an die kommunale Kanalisation erforderlich. Auch in diesen Fällen sollte die zuständige Stelle kontaktiert werden.
Gegebenenfalls ist aufgrund der kommunalen Satzung ein Anschluss an die kommunale Kanalisation erforderlich. Auch in diesen Fällen sollte die zuständige Stelle kontaktiert werden.
VCard | Name | Telefon | Fax | |
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Frau Kunze | 04281 / 716-257 | 04281 / 716-129 | ||
Frau Groen, Maren | 04281 / 716-157 | 04281 / 716-129 | ||
Herr Albers, Uwe | 04281 / 716-245 | 04281 / 716-129 |