Verfügungsfonds
Der Sanierungsbeirat begleitet als Vergabegremium im Rahmen des Städtebauförderprogramms einen Verfügungsfonds mit einer jährlichen Summe von 10.000,00 €. Gegenstand der Förderung durch den Verfügungsfonds sind kleinteilige Projekte/Maßnahmen mit kurzem Umsetzungszeitraum, die einen nachhaltigen Nutzen für eine positive Entwicklung des Fördergebietes „Heeslingen – Ortskern“ haben. Die Projekte/Maßnahmen müssen mindestens einem der wesentlichen Ziele der Gesamtmaßnahme zur Attraktivierung des Ortskerns dienen.
Der Rat der Gemeinde Heeslingen hat die Vergaberichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung und Belebung des Ortskerns Heeslingen im Rahmen des Verfügungsfonds beschlossen.
Die Gemeinde Heeslingen verfolgt mit den Mitteln aus dem Verfügungsfonds im Wesentlichen folgende Ziele:
- Sicherung und Entwicklung der Versorgungs- und Gemeinschaftsfunktionen des Ortskerns
- Erhöhung des Naherholungs- und Freizeitwerts der Naturräume im Ostebereich
- Bewahrung und Entwicklung von Nutzungs- und Aufenthaltsqualitäten
- Attraktivierung emissionsarmer Mobilität und Schaffung sicherer Verkehrsräume
Förderfähige Maßnahmen nach der Vergaberichtlinie sind investitionsvorbereitende, investitionsbegleitende und investive Maßnahmen zur Stärkung des Ortskerns der Gemeinde Heeslingen. Finanziert werden können z.B. Ausgaben für Investitionen, Sachkosten und Honorare sowie Zuschüsse für die Öffentlichkeitsarbeit.
Antragsberechtigt sind alle Personen, die ihren Wirkungskreis im Fördergebiet haben (Einzelpersonen, Unternehmen, Vereine und Bürgerinitiativen, Verbände, Gemeinnützige Träger, öffentliche und private Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, Kirchengemeinden, Gemeinde Heeslingen). Die Projektanträge werden bei der Gemeinde Heeslingen eingereicht (s. Antragsformular)






