Modernisierungsrichtlinie

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Mit der Programmaufnahme stehen der Gemeinde Heeslingen in den kommenden Jahren Fördermittel für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen zur Verfügung. Die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden ist für das Erreichen der Ziele und Zwecke der Sanierung von besonderer Bedeutung. Die Gemeinde Heeslingen beabsichtigt daher, Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen im Rahmen der Regelungen der Städtebauförderungsrichtlinie des Landes Niedersachsen (R-StBauF) in Verbindung mit § 177 BauGB mit Städtebauförderungsmitteln zu bezuschussen. Als Grundlage zur Förderung dieser Maßnahmen im Sanierungsgebiet „Heeslingen - Ortskern“ dient die Modernisierungsrichtlinie.