Verkehrsraumeinschränkung: Genehmigung
Leistungsbeschreibung
Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.
Siehe auch:
Baustellenanordnungen
sowie
Erlaubnisse und Ausnahmen nach der StVO
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt. Die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt gibt Auskunft, in welche Genehmigungszuständigkeit das Vorhaben einzuordnen ist.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
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Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
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Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
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Siehe auch: Baustellenanordnungen sowie Erlaubnisse und Ausnahmen nach der StVO
zuständiges Amt:
| VCard | Name | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|---|
| Herr Köppel | 04281 / 716-165 | 04281 / 716-206 |





