Melderegisterauskunft Erteilung für gewerbliche Zwecke
Leistungsbeschreibung
Soll eine Melderegisterauskunft zur gewerblichen Nutzung erteilt werden, ist dies anzugeben. Diese Melderegisterauskunft ist zweckgebunden, eine Weitergabe der erlangten personenbezogenen Daten an Dritte ist nur zulässig, wenn der Empfänger zuvor angegeben wurde.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Rechtsgrundlage
weiterführende Links
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Voraussetzungen
nicht angegeben
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Verfahrensablauf
nicht angegeben
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Zuständige Stelle
nicht angegeben
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Rechtsbehelf
nicht angegeben
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Anträge / Formulare
nicht angegeben
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Bemerkungen
nicht angegeben
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Gebühr:
mindestens EUR 12,00
Die Gebühr berechnet sich nach dem Zeitaufwand.
Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind bzw. sich mit den von Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.
weiterführende Links
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Gebühr: mindestens EUR 12,00
Die Gebühr berechnet sich nach dem Zeitaufwand.
Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind bzw. sich mit den von Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.
zuständiges Amt:
| VCard | Name | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|---|
| Frau Pape | 04281 / 716-261 | 04281 / 716-127 | ||
| Frau Garz, Melina | 04281 / 716-261 | |||
| Frau Brinkmöller, Lena | 04281 / 716 261 | 04281 / 716-127 | ||
| Frau Heuser, Jenana | 04281 / 716-261 | |||
| Herr Selbach, Julian | 04281 / 716-261 |





