Sterbefallbeurkundung, Ausstellung bei Tod im Ausland
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Sterbefälle von Deutschen im Ausland können unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich in das deutsche Sterberegister eingetragen werden.
Antragsberechtigt sind:
Antragsberechtigt sind:
- die Eltern der oder des Verstorbenen,
- die Kinder,
- der Ehemann oder Lebenspartner beziehungsweise die Ehefrau oder Lebenspartnerin,
- jede andere Person, die ein rechtliches Interesse an der Beurkundung geltend machen kann,
- die deutsche Auslandsvertretung, in deren Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist.
Voraussetzungen
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Die oder der Verstorbene:
- hat die deutsche Staatsangehörigkeit besessen hat oder
- war asylberechtigt, staatenlos, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder ausländischer Flüchtling und hat sich gewöhnlich in Deutschland aufgehalten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
- formloser Antrag
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ausländische Sterbeurkunde mit Übersetzung – gegebenenfalls mit Beglaubigungen
- Nachweise des Familienstandes der oder des Verstorbenen (z.B. Eheurkunde, Scheidungsurteil)
- Geburtsurkunde der/des Verstorbenen
- bei Eingebürgerten zusätzlich:
- Einbürgerungsurkunde
- bei Asylberechtigten, Staatenlosen, heimatlosen Ausländern und Ausländerinnen sowie ausländischen Flüchtlingen zusätzlich:
- Nachweis des Sonderstatus
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
für die Beurkundung
Gebühr:
30,00 € EUR
für die Sterbeurkunde
Gebühr:
10,00 € EUR
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Fachlich freigegeben durch
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
An wen muss ich mich wenden?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt, in der die im Ausland verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz hatte.
VCard | Name | Telefon | Fax | |
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Frau Bluhm | 04281 / 716-134 | 04281 / 716-135 |