Sterbeurkunde Ausstellung - Mehrsprachiges Formular
Bearbeitungsgebühren:
- Sterbeurkunde 20,00 €
- mehrsprachige (internationale) Sterbeurkunde 20,00 €
jede weitere Urkunde 10,00 € (im gleichen Arbeitsgang)
Leistungsbeschreibung
Mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister beantragenIn Deutschland werden Daten in Form von Personenstandsfällen über Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft und Tod im Personenstandsregister erfasst. Den Personenstand eines Menschen müssen Sie in den verschiedensten Lebenslagen nachweisen, zum Beispiel bei der Einschulung der Kinder oder im Erbfall.
Sie haben die Möglichkeit, für sich oder eine Verwandte beziehungsweise einen Verwandten in der auf- beziehungsweise absteigenden Abstammungslinie, also Eltern, Großeltern, Kinder und Enkel, sowie für Ehegattinnen und Ehegatten einen mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister zu beantragen.
Bei Ihrem zuständigen Standesamt können Sie folgende Registerauszüge in verschiedenen Sprachen beantragen:
- Geburtenregister
- Eheregister
- Sterberegister
Der Personenstand umfasst auch weitere familien- und namensrechtliche Tatsachen. Darum werden alle Ereignisse, die den Personenstand eines Menschen ändern, ebenfalls in den Personenstandsregistern als sogenannte Folgebeurkundungen registriert. Solche Ereignisse können zum Beispiel die Anerkennung der Vaterschaft, die Adoption, die Eheauflösung, eine Namensänderung oder die Todeserklärung sein.
Sie können die Registerauszüge kostenpflichtig für sich selbst beantragen sowie für Ihre Angehörigen in auf- beziehungsweise absteigender Abstammungslinie, also Eltern, Großeltern, Kinder und Enkel, sowie für Ehegattinnen und Ehegatten.
Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde AusstellungWenn Sie im europäischen Ausland eine deutsche Sterbeurkunde vorlegen müssen, können Sie die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars beim Standesamt beantragen.
Das Formular ersetzt die grundsätzlich erforderliche Übersetzung der deutschen Sterbeurkunde.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Rechtsgrundlage
Mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister beantragen
weiterführende Links
Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde AusstellungArtikel 7 ff., Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 (EU-ApsotillenVO)
weiterführende Links
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§ 55 Personenstandsgesetz (PStG)
-
Artikel 7 ff EU-Verordnung 2016/1191
-
§ 60 Personenstandgesetz (PStG)
-
§ 62 Personenstandsgesetz (PStG)
-
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 08.09.1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern vom 16.04.1997 (BGBl. II S. 774) Artikel 6-10 EU-Verordnung 2016/1191
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
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Welche Unterlagen werden benötigt?
Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde Ausstellung
- deutsche Sterbeurkunde
- gegebenenfalls Identitätsnachweis (Personalausweis/Reisepass)
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
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Voraussetzungen
Mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister beantragen
-
Sie beantragen einen mehrsprachigen Registerauszug für sich selbst oder für
- Ihre Ehepartnerin oder Ihren Ehepartner
- Ihre Lebenspartnerin oder Ihren Lebenspartner
- Ihre Vorfahrin oder Ihren Vorfahren (Eltern, Großeltern)
- Ihre Kinder oder Enkel
-
Sie können einen Verwandtschaftsnachweis erbringen, zum Beispiel durch eine
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
-
Beantragen Sie einen mehrsprachigen Registerauszug für eine andere Person (zum Beispiel Geschwister), müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, zum Beispiel durch
- Erbschein
- Grundbuchauszug
-
Sie sind mindestens 16 Jahre alt
Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde Ausstellung
- Befugnis zur Entgegennahme der deutschen Sterbeurkunde
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Verfahrensablauf
Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde Ausstellung
- Sie stellen den Antrag auf Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars zu einer deutschen Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
- Für die Erstellung eines mehrsprachigen Formulars müssen Sie das Land benennen, in dem die Urkunde vorgelegt werden soll.
- Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls das mehrsprachige Formulars aus.
- Das Standesamt übersendet Ihnen das mehrsprachige Formular per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
- Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
- Sie können die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars auch im Zusammenhang mit der Ausstellung einer Sterbeurkunde beantragen.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
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Zuständige Stelle
Mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister beantragenzuständiges Standesamt
Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde AusstellungZuständig ist das Standesamt, das die deutsche Sterbeurkunde ausgestellt hat.
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Rechtsbehelf
Mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister beantragen
- Anweisung durch das Amtsgericht
Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde Ausstellungnicht angegeben
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
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Anträge / Formulare
Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde Ausstellungnicht angegeben
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
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Bemerkungen
Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde Ausstellung
- Information zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2016/1191 (EU-Apostillenverordnung) auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
- Information zum Internationalen Urkundenverkehr/Zentralbehörde bei Auskunftsersuchen nach der EU-Apostillenverordnung auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz
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An wen muss ich mich wenden?
Mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister beantragenzuständiges Standesamt
Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde AusstellungZuständig ist das Standesamt, das die deutsche Sterbeurkunde ausgestellt hat.
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Welche Fristen muss ich beachten?
Mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister beantragen
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein. Für Geburtseinträge beträgt die Aufbewahrungsfrist 110 Jahre und für Eheeinträge 80 Jahre.
Aufbewahrungsfrist:
30 - 110 Jahre
Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde Ausstellung
Keine
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Welche Gebühren fallen an?
Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde Ausstellung
Mehrsprachiges Formular zu einer deutschen Sterbeurkunde
Gebühr:
10,00 € EUR
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
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- Sterbeurkunde 20,00 €
- mehrsprachige (internationale) Sterbeurkunde 20,00 €
jede weitere Urkunde 10,00 € (im gleichen Arbeitsgang)
Sie haben die Möglichkeit, für sich oder eine Verwandte beziehungsweise einen Verwandten in der auf- beziehungsweise absteigenden Abstammungslinie, also Eltern, Großeltern, Kinder und Enkel, sowie für Ehegattinnen und Ehegatten einen mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister zu beantragen.
Bei Ihrem zuständigen Standesamt können Sie folgende Registerauszüge in verschiedenen Sprachen beantragen:
- Geburtenregister
- Eheregister
- Sterberegister
Sie können die Registerauszüge kostenpflichtig für sich selbst beantragen sowie für Ihre Angehörigen in auf- beziehungsweise absteigender Abstammungslinie, also Eltern, Großeltern, Kinder und Enkel, sowie für Ehegattinnen und Ehegatten.
Das Formular ersetzt die grundsätzlich erforderliche Übersetzung der deutschen Sterbeurkunde.
- § 55 Personenstandsgesetz (PStG)
- Artikel 7 ff EU-Verordnung 2016/1191
- § 60 Personenstandgesetz (PStG)
- § 62 Personenstandsgesetz (PStG)
- Gesetz zu dem Übereinkommen vom 08.09.1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern vom 16.04.1997 (BGBl. II S. 774) Artikel 6-10 EU-Verordnung 2016/1191
- deutsche Sterbeurkunde
- gegebenenfalls Identitätsnachweis (Personalausweis/Reisepass)
-
Sie beantragen einen mehrsprachigen Registerauszug für sich selbst oder für
- Ihre Ehepartnerin oder Ihren Ehepartner
- Ihre Lebenspartnerin oder Ihren Lebenspartner
- Ihre Vorfahrin oder Ihren Vorfahren (Eltern, Großeltern)
- Ihre Kinder oder Enkel
-
Sie können einen Verwandtschaftsnachweis erbringen, zum Beispiel durch eine
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
-
Beantragen Sie einen mehrsprachigen Registerauszug für eine andere Person (zum Beispiel Geschwister), müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, zum Beispiel durch
- Erbschein
- Grundbuchauszug
-
Sie sind mindestens 16 Jahre alt
- Befugnis zur Entgegennahme der deutschen Sterbeurkunde
- Sie stellen den Antrag auf Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars zu einer deutschen Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
- Für die Erstellung eines mehrsprachigen Formulars müssen Sie das Land benennen, in dem die Urkunde vorgelegt werden soll.
- Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls das mehrsprachige Formulars aus.
- Das Standesamt übersendet Ihnen das mehrsprachige Formular per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
- Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
- Sie können die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars auch im Zusammenhang mit der Ausstellung einer Sterbeurkunde beantragen.
- Anweisung durch das Amtsgericht
- Information zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2016/1191 (EU-Apostillenverordnung) auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
- Information zum Internationalen Urkundenverkehr/Zentralbehörde bei Auskunftsersuchen nach der EU-Apostillenverordnung auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz
zuständiges Amt:
| VCard | Name | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|---|
| Frau Bluhm | 04281 / 716-134 | 04281 / 716-135 |





