Sterbefallbeurkundung, Ausstellung bei Tod
Bearbeitungsgebühren:
- Erste Sterbeurkunde 20,00 €
- jede weitere Sterbeurkunde 10,00 € ( im gleichen Arbeitsgang)
Leistungsbeschreibung
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen.
Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Identitätsnachweis (Kopie)
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
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Voraussetzungen
Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als:
- Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person
-
Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person
(z. B. Kind, Enkelkind)
- Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.
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Verfahrensablauf
-
Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.
-
Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, die Sterbeurkunde aus.
-
Das Standesamt übermittelt Ihnen die Sterbeurkunde, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
-
Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
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Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
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Rechtsbehelf
Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.
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An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
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Welche Fristen muss ich beachten?
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
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Welche Gebühren fallen an?
Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird
Gebühr:
10,00 € EUR
Ausstellung einer Sterbeurkunde
Gebühr:
20,00 € EUR
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
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- Erste Sterbeurkunde 20,00 €
- jede weitere Sterbeurkunde 10,00 € ( im gleichen Arbeitsgang)
- Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person
-
Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person
(z. B. Kind, Enkelkind) - Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
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Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.
-
Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, die Sterbeurkunde aus.
-
Das Standesamt übermittelt Ihnen die Sterbeurkunde, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
-
Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
zuständiges Amt:
| VCard | Name | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|---|
| Frau Bluhm | 04281 / 716-134 | 04281 / 716-135 |





