Sterbefallbeurkundung, Ausstellung bei Tod
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen.
- Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
- Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt ggf. die Sterbeurkunde aus.
- Das Standesamt übersendet Ihnen die Sterbeurkunde per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
- Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde beantragen können:
- Ehegatten und Lebenspartner
- Vorfahren und Abkömmlinge (z. B. Kind, Enkelkind)
- Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
- Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.
- Antragsteller müssen ihre Identität nachweisen (durch Personalausweis/Reisepasses oder Kopie eines Ausweisdokumentes).
- Gegebenenfalls ist die Vorlage von weiteren Urkunden erforderlich.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
VCard | Name | Telefon | Fax | |
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Frau Bluhm | 04281 / 716-134 | 04281 / 716-135 |
Bearbeitungsgebühren:
- Erste Sterbeurkunde 15,00 €
- jede weitere Sterbeurkunde 7,50 € ( im gleichen Arbeitsgang)