Um unsere Website in anderen Sprachen präsentieren zu können, arbeiten wir mit Google-Translate. Mit der Verwendung von Google-Translase verlassen Sie unsere technische Infrastruktur und übertragen Daten an die Servern von Google. Dies geschieht, sobald Sie den Button JA anklicken. Wir haben keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Ihre Profildaten genutzt und/oder an Dritte weitergegeben werden. Wechseln Sie nur zu Google-Translate, wenn Sie sich dieser Auswirkungen bewusst und damit einverstanden sind. Klicken Sie auf den Button NEIN, wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden.
In order to present our website in other languages, we use Google Translate. By using Google-Translase you leave our technical infrastructure transmit data to servers of Google. This happens as soon as you click the YES button. We have no influence on the processing of your data by Google. It can not be ruled out that your profile data will be used and / or passed on to third parties. Only switch to Google Translate if you are aware of these effects. Click the NO button if you are not ready to submit your data to Google.
Gartenabfälle können entweder in der Biotonne entsorgt oder bei der nächstgelegenen Annahmestelle für Gartenabfälle direkt angeliefert werden. Darüber hinaus ist auch eine Verwertung auf dem eigenen Grundstück insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren möglich. Die Verwertung auf dem eigenen Grundstück bedarf keiner Genehmigung.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle und Hildesheim, der Region Hannover sowie bei den kommunalen Anstalten des öffentlichen Rechts in Goslar, dem Heidekreis, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Die Gebühren ergeben sich aus den Gebührensatzungen der zuständigen Stelle. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle oder informieren Sie sich auf deren Internetseite.
Die Verwertung von Gartenabfällen hat Vorrang vor deren Beseitigung. Gartenabfälle dürfen unter engen Voraussetzungen auch als pflanzliche Abfälle durch Verbrennung beseitigt werden
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle und Hildesheim, der Region Hannover sowie bei den kommunalen Anstalten des öffentlichen Rechts in Goslar, dem Heidekreis, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.