Wohnsitz Anmeldung
Sind Sie Eigentümer der Wohnung bzw. des Hauses?
Dann legen Sie bitte zusätzlich zu den unten aufgeführten Unterlagen einen entsprechenden Nachweis über Ihr Eigentum (Kaufvertrag, Grundbuchauszug, etc.) vor, sodass eine Wohnsitzanmeldung erfolgen kann.
Leistungsbeschreibung
Hauptwohnsitz anmeldenAb 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf.
Zweitwohnungssteuer
gezahlt werden.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Rechtsgrundlage
Hauptwohnsitz anmelden
weiterführende Links
Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
weiterführende Links
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Hauptwohnsitz anmelden
-
Personalausweis
und/oder
Reisepass
als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung
-
Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
-
aus dem Ausland zugezogenen Personen:
- die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
-
betreuten Personen:
- schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
-
Personen, die nicht selbst erscheinen können:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
An wen muss ich mich wenden?
Hauptwohnsitz anmeldenDie Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.
Wohnsitz Anmeldung als NebenwohnsitzesDie Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Welche Fristen muss ich beachten?
Hauptwohnsitz anmelden
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Bearbeitungsdauer
Hauptwohnsitz anmelden
Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Welche Gebühren fallen an?
Hauptwohnsitz anmelden
Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
Es fallen keine Gebühren an.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Sind Sie Eigentümer der Wohnung bzw. des Hauses?
Dann legen Sie bitte zusätzlich zu den unten aufgeführten Unterlagen einen entsprechenden Nachweis über Ihr Eigentum (Kaufvertrag, Grundbuchauszug, etc.) vor, sodass eine Wohnsitzanmeldung erfolgen kann.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
- Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung
-
Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
-
aus dem Ausland zugezogenen Personen:
- die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
-
betreuten Personen:
- schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
-
Personen, die nicht selbst erscheinen können:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
-
aus dem Ausland zugezogenen Personen:
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
zuständiges Amt:
| VCard | Name | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|---|
| Frau Pape | 04281 / 716-261 | 04281 / 716-127 | ||
| Frau Garz, Melina | 04281 / 716-261 | |||
| Frau Brinkmöller, Lena | 04281 / 716 261 | 04281 / 716-127 | ||
| Frau Heuser, Jenana | 04281 / 716-261 | |||
| Herr Selbach, Julian | 04281 / 716-261 |





