Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
Leistungsbeschreibung
Nach dem Meldegesetz kann der Weitergabe persönlicher Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen bei der zuständigen Stelle widersprochen werden. Die Übermittlungssperre gilt für:
- Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
- Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen
- Adressbuchverlage
- Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige
- das Bundesamt für das Personalmanagement in der Bundeswehr im Zusammenhang mit der Übersendung von Informationsmaterial.
Daneben kann der Erteilung einer
einfachen Melderegisterauskunft
im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet widersprochen werden.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Rechtsgrundlage
weiterführende Links
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
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Welche Unterlagen werden benötigt?
- formloser Antrag
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Der Widerspruch gilt nur für die eine zuständige Stelle, bei welcher dieser eingelegt wurde.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
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Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
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Welche Gebühren fallen an?
Übermittlungssperren werden in der Regel sofort bearbeitet und sind kostenfrei.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
- Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
- Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen
- Adressbuchverlage
- Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige
- das Bundesamt für das Personalmanagement in der Bundeswehr im Zusammenhang mit der Übersendung von Informationsmaterial.
- formloser Antrag
zuständiges Amt:
| VCard | Name | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|---|
| Frau Pape | 04281 / 716-261 | 04281 / 716-127 | ||
| Frau Garz, Melina | 04281 / 716-261 | |||
| Frau Brinkmöller, Lena | 04281 / 716 261 | 04281 / 716-127 | ||
| Frau Heuser, Jenana | 04281 / 716-261 | |||
| Herr Selbach, Julian | 04281 / 716-261 |





