Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit, Namensänderung oder sonstiger Daten


Papierbasierte Passbilder sind ab dem 1. Mai 2025 für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente nicht mehr zugelassen. Lichtbilder für Identitätsdokumente müssen ab diesem Zeitpunkt von Fotostudios ausschließlich in elektronischer Form über gesicherte elektronische Übermittlungswege zum Bürgeramt (Pass /Ausweisbehörde) übermittelt werden. 
Alternativ können Lichtbilder auch vor Ort im BürgerService Zeven digital aufgenommen und für den Antrag verwendet werden.

Leistungsbeschreibung
Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, muss - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.
Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
Neben einer Änderung des Familiennamens muss bei Änderung folgender Daten ein neuer Reisepass ausgestellt werden:
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.
Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
Nach einer Namensänderung bei einer Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.
Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.
Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Wenn sich Ihr Nachname geändert hat, enthält Ihr bisheriger Reisepass eine unzutreffende Angabe. Somit ist er automatisch ungültig. Sollten Sie auch weiterhin einen Reisepass benötigen, müssen Sie unverzüglich ein neues Dokument beantragen.
Namensänderungen kommen beispielsweise vor bei:
  • Heirat und Scheidung
  • Eintragung einer Lebenspartnerschaft und deren Auflösung
Sie sind verpflichtet, den ungültigen Reisepass unverzüglich bei der Passbehörde vorzulegen. In der Regel wird er dort eingezogen.
Den Reisepass stellt die Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung aus, in der Sie wohnen. Aus wichtigen Gründen können Sie das Dokument auch in einer anderen Gemeinde beantragen. Diese andere Passbehörde lässt sich dann zunächst durch die eigentlich für Sie zuständige Stelle ermächtigen, den Reisepass auszustellen. In diesem Fall verdoppeln sich Ihre  Gebühren.
Auch bei den deutschen Auslandsvertretungen können Sie Reisepässe und vorläufige Reisepässe beantragen. Dadurch entstehen ebenfalls zusätzliche Kosten für Sie.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Rechtsgrundlage
Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer LebenspartnerschaftReisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Welche Unterlagen werden benötigt?
Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • aktueller Reisepass
Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • bisheriger  Reisepass
  • amtlicher Nachweis über die Änderung
Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • der jetzige Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • Eheurkunde . Es wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
  • Lebenspartnerschaftsurkunde
Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
  • alter Reisepass oder ein sonstiger Nachweis, dass Sie deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind
  • ein aktuelles Foto in der vorgeschriebenen Größe und Beschaffenheit
  • bei
    • Heirat: Eheurkunde
    • Scheidung: beglaubigte Abschrift der Namensänderung oder Personenstandsurkunde
    • Eintragung einer Lebenspartnerschaft: Personenstandsurkunde
    • Auflösung einer Lebenspartnerschaft: beglaubigte Abschrift der Namensänderung oder Personenstandsurkunde
  • optional, aber empfohlen: Personenstandsurkunde, zum Beispiel Ehe oder Geburtsurkunde. Mit dieser können eventuelle Probleme, insbesondere bezüglich der Schreibweise und Reihenfolge der Vor- und Familiennamen,  sofort geklärt werden. Dies kann auch relevant sein,
    • wenn sich Ihre Angaben seit der letzten Ausstellung geändert haben oder
    • bei der erstmaligen Beantragung nach dem Zuzug in die Stadt oder Gemeinde.
Bitte informieren Sie sich im Zweifelsfall vorab auf den Internetseiten der Stadt oder Gemeinde beziehungsweise telefonisch, welche Unterlagen Sie benötigen.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Voraussetzungen
Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Ihr Name hat sich geändert.
  • Sie haben kein anderes gültiges Ausweisdokument mit dem neuen Namen, zum Beispiel einen Personalausweis.
Bei Ihnen dürfen keine Gründe für eine Versagung vorliegen, wie zum Beispiel:
  • Nichterfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht
  • Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
  • Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen
Aus denselben Gründen kann Ihnen ein Reisepass auch entzogen werden.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Verfahrensablauf
Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
Der Antragsteller/die Antragstellerin muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.
Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.
Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:
  • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
  • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
  • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
    • Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
  • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.  
  • Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Zuständige Stelle
Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Den Reisepass stellt die Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung aus, in der Sie wohnen. Aus wichtigen Gründen können Sie das Dokument auch in einer anderen Gemeinde beantragen. Diese andere Passbehörde lässt sich dann zunächst durch die eigentlich für Sie zuständige Stelle ermächtigen, den Reisepass auszustellen. In diesem Fall verdoppeln sich Ihre  Gebühren.
Auch bei den deutschen Auslandsvertretungen können Sie Reisepässe und vorläufige Reisepässe beantragen. Dadurch entstehen ebenfalls zusätzliche Kosten für Sie.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Rechtsbehelf
Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
  • Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen der Passbehörde bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Bemerkungen
Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Sollte unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft eine Auslandsreise beabsichtigt sein, kann die Ausstellung eines neuen Reisepasses bereits vor der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft beantragt werden; die Aushändigung erfolgt in jedem Falle erst nach der Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft und bei Vorliegen der die Namensführung belegenden Unterlagen.
Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Expresspass und vorläufiger Reisepass:
Ihnen ist die reguläre Bearbeitungsdauer von 2 bis 6 Wochen für Ihre Reisepläne zu lang? Dann kann Ihnen Ihre Passbehörde den Reisepass im Expressverfahren ausstellen, sofern sie über die nötige technische Ausstattung verfügt. Im Expressverfahren hergestellte Pässe erhalten Sie innerhalb von 3 bis 4 Werktagen.
Nur wenn Sie den Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig erhalten können, wird Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt. Diesen erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.
Fingerabdrücke:
Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers abgenommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus bleibenden medizinischen Gründen unmöglich ist.
Alter Reisepass:
Einen alten, ungültig gewordenen Reisepass dürfen Sie behalten, zum Beispiel als Andenken. Dafür muss die Passbehörde den Pass ungültig machen.
Verlobung:
Wenn Sie verlobt sind, können Sie in der Regel bereits nach der Anmeldung der Eheschließung mit einer Bescheinigung vom Standesamt ihren neuen Reisepass oder auch Personalausweis mit dem neuen Namen beantragen, frühestens 8 Wochen vor dem geplanten Termin der Eheschließung. So ist er am Tag der Eheschließung fertig. Nach der Eheschließung können Sie den Reisepass abholen, indem Sie die Heiratsurkunde vorlegen.
Ab dem 1. Mai 2025 können Lichtbilder für offizielle Ausweise nur noch digital übermittelt werden – bzw. werden vor Ort in den zuständigen Behörden gemacht.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

An wen muss ich mich wenden?
Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Den Reisepass stellt die Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung aus, in der Sie wohnen. Aus wichtigen Gründen können Sie das Dokument auch in einer anderen Gemeinde beantragen. Diese andere Passbehörde lässt sich dann zunächst durch die eigentlich für Sie zuständige Stelle ermächtigen, den Reisepass auszustellen. In diesem Fall verdoppeln sich Ihre  Gebühren.
Auch bei den deutschen Auslandsvertretungen können Sie Reisepässe und vorläufige Reisepässe beantragen. Dadurch entstehen ebenfalls zusätzliche Kosten für Sie.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Welche Fristen muss ich beachten?
Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
Antragsteller unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 6  Jahre

Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre
Geltungsdauer: 10  Jahre

Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
Antragsteller/-innen ab einschließlich 24 Jahre
Geltungsdauer: 10  Jahre

Antragsteller/-innen unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 6  Jahre

Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
für Antragsteller/-innen unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 6  Jahre

für Antragsteller/-innen über 24 Jahre
Geltungsdauer: 10  Jahre

Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Wenn Sie einen Reisepass brauchen, zum Beispiel weil Sie keinen Personalausweis besitzen, gilt: Sie müssen einen neuen Reisepass unverzüglich beantragen.

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Bearbeitungsdauer
Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
4  Wochen

Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
4  Wochen

Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
4  Wochen

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Gebühren fallen an?
Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: 59,50 € EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Gebühr: 37,50 € EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Gebühr: 70,00 € EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: 92,00 € EUR
Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Gebühr: 70,00 € EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Gebühr: 37,50 € EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: 92,00 € EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: 59,50 € EUR
Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: 59,50 € EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Gebühr: 37,50 € EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: 92,00 € EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Gebühr: 70,00 € EUR
Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Manche Städte und Gemeinden können Sie von der der Gebühr befreien, wenn Sie eine Bedürftigkeit nachweisen können. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie Sozialhilfe oder Bürgergeld empfangen. Die Städte und Gemeinden entscheiden je nach Einzelfall. Bitte fragen Sie bei Ihrer Passbehörde nach, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Gebührenerlass möglich ist.
Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses
Gebühr: 26,00 € EUR
Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen ab 24 Jahren
Gebühr: 70,00 € EUR
Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren
Gebühr: 37,50 € EUR
Zuschlag bei Beantragung eines vorläufigen Reisepasses bei einer deutschen Auslandsvertretung
Gebühr: 44,00 € EUR
Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 32 Seiten für Personen ab 24 Jahren
Gebühr: 102,00 € EUR
Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren
Gebühr: 91,50 € EUR
Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren
Gebühr: 92,00 € EUR
Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren
Gebühr: 124,00 € EUR
Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren
Gebühr: 69,50 € EUR
Änderung eines Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses
Gebühr: 6,00 € EUR
Zuschlag bei Beantragung eines Reisepasses bei einer deutschen Auslandsvertretung
Gebühr: 31,00 € EUR
Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren
Gebühr: 59,50 € EUR
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

zuständiges Amt:

An wen muss ich mich wenden?
Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Den Reisepass stellt die Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung aus, in der Sie wohnen. Aus wichtigen Gründen können Sie das Dokument auch in einer anderen Gemeinde beantragen. Diese andere Passbehörde lässt sich dann zunächst durch die eigentlich für Sie zuständige Stelle ermächtigen, den Reisepass auszustellen. In diesem Fall verdoppeln sich Ihre  Gebühren.
Auch bei den deutschen Auslandsvertretungen können Sie Reisepässe und vorläufige Reisepässe beantragen. Dadurch entstehen ebenfalls zusätzliche Kosten für Sie.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Ansprechpartner
Email VCard Name Telefon Fax
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04281 / 716-261
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04281 / 716-261
04281 / 716-261

zuständiges Amt:

Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr

Erweiterte Öffnungszeiten im BürgerService vom 10.02. - 21.02.2025 nur für Wahlanliegen:

Montags und mitwochs von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr