Personalausweis auf den neuesten Stand bringen lassen

Leistungsbeschreibung
Ihre Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein.
Daten, die sich beispielsweise ändern können:
  • Nachname aufgrund von Heirat mit Namenswechsel
  • Anschrift aufgrund eines Umzugs in eine andere Hauptwohnung
  • Anpassung des oder der Vornamen aufgrund einer Erklärung nach dem Selbstbestimmungsgesetz
Änderungen der Daten auf dem Personalausweis, mit Ausnahme der Angaben zur Anschrift oder zur Körpergröße, führen dazu, dass Sie einen neuen Personalausweis benötigen.
Sie beantragen Ihren neuen Personalausweis bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz. Das ist in der Regel das Bürgeramt. Der Antrag ist auch bei jedem anderen Bürgeramt möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können. Bitte klären Sie mit der von Ihnen gewählten Behörde vorab, unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. Es fällt zusätzlich ein sogenannter Unzuständigkeitszuschlag an.
Bei Adressänderungen benötigen Sie zwar keinen neuen Personalausweis, aber der Chip des Ausweises muss geändert und das Adressfeld auf der Rückseite mit der neuen Adresse überklebt werden. Das erledigen Sie auf dem Bürgeramt derjenigen Stadt oder Kommune, wo Sie Ihre neue Hauptwohnung haben. In einigen Gemeinden können Sie die Ummeldung digital beantragen (elektronische Wohnsitzanmeldung), wodurch der Gang auf das Bürgeramt überflüssig wird.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis
  • gegebenenfalls Geburts- oder Heiratsurkunde
  • gegebenenfalls biometrisches Passfoto
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Voraussetzungen
Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie:
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • in Deutschland gemeldet sind
Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen und alle im Reisepass enthaltenen Daten sind aktuell, ist die Beantragung eines Personalausweises freiwillig.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes gilt Folgendes:
  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
     
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Bemerkungen
Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt der Personalausweis Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei oder einem Bürgeramt anzeigen. In diesem Fall wird der Online-Ausweis durch die Behörde von Amts wegen bei der Sperrhotline gemeldet und die Sperrung veranlasst.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Welche Fristen muss ich beachten?
Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen Sie dies schnellstmöglich ändern lassen.

Für antragstellende Personen unter 24 Jahre.
Geltungsdauer: 6  Jahre

Für antragstellende Personen über 24 Jahre.
Geltungsdauer: 10  Jahre

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Bearbeitungsdauer
Die Änderung der Anschrift auf Ihrem Personalausweis nimmt das Bürgeramt sofort vor.
Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen, dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie ihn im Bürgeramt abholen können.

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Gebühren fallen an?
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Neuer Personalausweis für antragstellende Personen ab 24 Jahren
Gebühr: 37,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Neuer Personalausweis für antragstellende Personen unter 24 Jahren
Gebühr: 22,80 € EUR Link zur Gebührenbildung
Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird
Gebühr: 6,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Ausstellung eines neuen Personalausweises durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebühr: 30,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Die Änderung der Anschrift ist gebührenfrei.
Gebühr: kostenfrei
Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse
Gebühr: 15,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
Gebühr: 13,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
Gebühr: 37,00 € EUR
Anschriftsänderung
Gebühr: kostenfrei
Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
13,00 € EUR
Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
30,00 € EUR
für antragstellende Personen unter 24 Jahren
Gebühr: 22,80 € EUR
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

zuständiges Amt:

Ansprechpartner
Email VCard Name Telefon Fax
04281 / 716-261 04281 / 716-127
04281 / 716-261
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Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr

Erweiterte Öffnungszeiten im BürgerService vom 10.02. - 21.02.2025 nur für Wahlanliegen:

Montags und mitwochs von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr