Geburtsurkunde (Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtsregister)



Leistungsbeschreibung
Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburt
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde für die Hausgeburt ausgestellt werden.
Geburtsurkunde beantragen
Für jedes in Deutschland geborene Kind muss dessen Geburt im Geburtenregister beurkundet werden. Nach dieser Registrierung können Sie zusätzlich die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen. Diese beweist die Geburt des Menschen und enthält Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Geburt sowie zum Vor- und Familiennamen. Im Regelfall enthält sie außerdem Angaben zum Geschlecht und zu den Eltern des Menschen.
Sie benötigen eine Geburtsurkunde in verschiedenen Zusammenhängen im Verlauf Ihres Lebens. Zur Verwendung im Ausland kann sie auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.
Sie können sich eine (internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, können Sie die Geburtsurkunde auch bei jedem anderen Standesamt des dortigen Registerverbunds erhalten.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Welche Unterlagen werden benötigt?
Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburt
  • bei miteinander verheirateten Eltern
    • Geburtsurkunden
    • Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister,
  • bei nicht miteinander verheirateten Eltern
    • Geburtsurkunde der Mutter
    • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
      • Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
      • Geburtsurkunde des Vaters
      • ggf. die Sorgeerklärungen
  • Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
  • eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren.
Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe aufgelöst ist.
Geburtsurkunde beantragen
Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:
  • Ihren Personalausweis, Reisepass oder eID (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie)
  • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
    • deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie beziehungsweise eID) oder
    • Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und
    • den Personalausweis, Reisepass oder eID des Vertreters oder der Vertreterin
  • für andere Personen:   gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Voraussetzungen
Geburtsurkunde beantragen
Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Geburtsurkunden können daher nur ausgestellt werden
  • für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht
sowie deren
  • Ehegatten,
  • Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes),
  • Vorfahren und Abkömmlinge (etwa Eltern oder Großeltern sowie die Kinder und Enkel),
  • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Geburtsurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).
Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Verfahrensablauf
Geburtsurkunde beantragen
Persönliche Beantragung
  • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
  • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
  • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
  • Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post
  • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde aus dem Geburtenregister auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
  • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum und -ort
    • Name, Vorname der Eltern
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
  • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sofern Sie nicht bereits zuvor die Gebühren beglichen haben.
Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie die Ausstellung einer Geburtsurkunde elektronisch über einen Online-Dienst beantragen.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Zuständige Stelle
Geburtsurkunde beantragen
Standesamt, in dessen Bezirk die Geburt erfolgte
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Rechtsbehelf
Geburtsurkunde beantragen
Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Bemerkungen
Geburtsurkunde beantragen
Eine Ausstellung einer Geburtsurkunde ist nicht möglich, sofern bei der Beurkundung der Geburt keine Nachweise zu Angaben über die Eltern vorlagen und daher nur ein beglaubigter Registerausdruck ausgestellt werden darf.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Welche Fristen muss ich beachten?
Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburt
Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.

Geburtsurkunde beantragen
Das Standesamt führt den Geburtenregistereintrag 110 Jahre. Die Ausstellung der Geburtsurkunde ist nur innerhalb dieser Frist möglich.

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Gebühren fallen an?
Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburt
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Geburtsurkunde beantragen
Die Gebühr für die Ausstellung einer Geburtsurkunde beträgt bis zum 31.12.2025 15 Euro, danach 20 Euro.
Wird die Ausstellung mehrerer Exemplare einer Geburtsurkunde beantragt, wird ab dem zweiten Exemplar eine auf die Hälfte verminderte Gebühr erhoben.
Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) des Landes Niedersachsen und können in anderen Bundeländern abweichen.
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Gebühr: 70,00 € EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Gebühr: 7,50 € EUR
Ausstellung der Urkunde
Gebühr: 15,00 € EUR
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


An wen muss ich mich wenden?
Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. In der Regel obliegt diese Aufgabe dem Standesamt.
Geburtsurkunde beantragen
Standesamt, in dessen Bezirk die Geburt erfolgte
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Ansprechpartner
Email VCard Name Telefon Fax
04281 / 716-134 04281 / 716-135




Bearbeitungsgebühren:

  • Geburtsurkunde 15,00 €
  • mehrsprachige (internationale) Geburtsurkunde 15,00 €
  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister 15,00 €

jede weitere Urkunde 7,50 € (im gleichen Arbeitsgang)