Reisepass Ausstellung für Vielreisende


Papierbasierte Passbilder sind ab dem 1. Mai 2025 für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente nicht mehr zugelassen. Lichtbilder für Identitätsdokumente müssen ab diesem Zeitpunkt von Fotostudios ausschließlich in elektronischer Form über gesicherte elektronische Übermittlungswege zum Bürgeramt (Pass /Ausweisbehörde) übermittelt werden. 
Alternativ können Lichtbilder auch vor Ort im BürgerService Zeven digital aufgenommen und für den Antrag verwendet werden.



Leistungsbeschreibung
Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Dieser Reisepass bietet Ihnen mehr Platz für Ein- und Ausreisestempel sowie Visa.
Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen beantragen Sie den Reisepass an Ihrem Hauptwohnsitz.
Wenn Sie den Reisepass kurzfristig benötigen, können Sie ihn auch im Expressverfahren beantragen. Beachten Sie, dass dann zusätzliche Kosten auf Ihren Antrag erhoben werden.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Welche Unterlagen werden benötigt?
  • bisheriges Ausweisdokument, zum Beispiel:
    • Reisepass
    • Personalausweis
    • Kinderreisepass
  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister, also beispielsweise einer Fotografin oder einem Fotografen
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde
  • gegebenenfalls müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen, zum Beispiel Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Voraussetzungen
  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
  • Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Verfahrensablauf
Sie müssen Ihren Reisepass mit 48 Seiten persönlich beantragen.
  • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
  • Der Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
  • Für Ihre Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend.
    • Dafür wird ein flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers genommen.
    • Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
  • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
  • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an Ihre Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
Für die Abholung in der Behörde können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Bemerkungen
Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Welche Fristen muss ich beachten?
Für Personen ab 24 Jahren.
Geltungsdauer: 10  Jahre

Für Personen unter 24 Jahren.
Geltungsdauer: 6  Jahre

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Bearbeitungsdauer
Reisepass mit 48 Seiten im Express-Bestellverfahren.
3  Werktage

Reisepass mit 48 Seiten. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung mindestens 2 Wochen dauert.
2  Wochen

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren verdoppeln sich, wenn Sie den Reisepass außerhalb der behördlichen Dienstzeiten oder bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde beantragen.
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Reisepass mit 48 Seiten im Express-Bestellverfahren für Personen unter 24 Jahren.
Gebühr: 91,50 € EUR Link zur Gebührenbildung
Reisepass mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren.
Gebühr: 92,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird.
Gebühr: 6,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Reisepass mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren.
Gebühr: 59,50 € EUR Link zur Gebührenbildung
Reisepass mit 48 Seiten im Express-Bestellverfahren für Personen ab 24 Jahren.
Gebühr: 124,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse.
Gebühr: 15,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Ansprechpartner
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