Melderegisterauskunft Erteilung
- einfache Melderegisterauskunft
- erweiterte Melderegisterauskunft
- Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
- Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
- Selbstauskunft
- Gruppenauskunft
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Angaben über die gesuchte Person
Familienname, Vorname, Geburtsdatum und/oder auch die letzte Ihnen bekannte Anschrift in Berlin müssen eine eindeutige Identifizierung der angefragten Person zulassen. -
Schriftliche Anfrage
Wenn Sie das Online-Verfahren nicht nutzen, können Sie bei allen zuständigen Behörden (siehe unten) nur schriftlich anfragen.
Die Verwaltungsgebühr ist bei schriftlichen Anfragen im Voraus zu entrichten (siehe unten). -
Bei Beantragung einer erweiterten Melderegisterauskunft
muss das berechtigte Interesse für jedes benötigte Datum glaubhaft gemacht werden oder
Sie fügen Nachweise bei (z.B. Vollstreckungstitel).
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Falls nicht bereits geschehen, richten Sie ein Servicekonto Business ein.
- Hilfe zur Erstellung des Servicekontos finden Sie in der Rubrik "Links".
- Sie geben alle Daten in den Online-Dienst ein.
- Sie zahlen die Gebühr.
- Sie können die Melderegisterauskunft sofort im Portalpostfach des Online Dienstes abrufen.
- Sie reichen Ihre Anfrage schriftlich ein.
- Die zuständige Stelle überprüft Ihre Anfrage.
- Sie erhalten eine Antwort per Post.
- Sie bezahlen die Gebühr nachdem Sie den Gebührenbescheid erhalten haben.
| VCard | Name | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|---|
| Frau Pape | 04281 / 716-261 | 04281 / 716-127 | ||
| Frau Garz, Melina | 04281 / 716-261 | |||
| Frau Brinkmöller, Lena | 04281 / 716 261 | 04281 / 716-127 | ||
| Frau Heuser, Jenana | 04281 / 716-261 | |||
| Herr Selbach, Julian | 04281 / 716-261 |





