Veranstaltung: Anzeige

Weitere Hinweise finden Sie auch unter dem Stichpunkt

Gaststättenbetrieb - Anzeige



Leistungsbeschreibung
Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:
  • Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
  • Zahl der zuzulassenden Teilnehmer
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Voraussetzungen
nicht angegeben
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Verfahrensablauf
nicht angegeben
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Zuständige Stelle
nicht angegeben
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Rechtsbehelf
nicht angegeben
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Anträge / Formulare
nicht angegeben
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Bemerkungen
Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Welche Fristen muss ich beachten?
vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt)
4  Wochen

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Bearbeitungsdauer
nicht angegeben

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Gebühren fallen an?
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )