Wahlen
Leistungsbeschreibung
Wahlen werden durch die zuständige Stelle organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.
Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Eine andere Person kann den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigen. Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen Stelle.
weiterführende Links
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
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Rechtsgrundlage
nicht angegeben
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Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
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Voraussetzungen
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Verfahrensablauf
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Zuständige Stelle
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Rechtsbehelf
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Anträge / Formulare
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Bemerkungen
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An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
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Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
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Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
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Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
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Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Eine andere Person kann den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigen. Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen Stelle.
zuständiges Amt:
| VCard | Name | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|---|
| Herr Kluge, Sebastian | 04281 / 716-163 | 04281 / 716-206 |





