Sterbeurkunde (Anforderung einer Urkunde aus dem Sterberegister)
Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist.
Nur hier ist auch die Sterbeurkunde erhältlich (nicht beim Wohnsitzstandesamt).
Bearbeitungsgebühren:
Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde werden Gebühren in folgender Höhe erhoben:
- Erste Sterbeurkunde 15,00 €
- jede weitere Sterbeurkunde 7,50 € ( im gleichen Arbeitsgang)
- Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person
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Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person
(z. B. Kind, Enkelkind) - Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
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Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.
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Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, die Sterbeurkunde aus.
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Das Standesamt übermittelt Ihnen die Sterbeurkunde, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
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Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
VCard | Name | Telefon | Fax | |
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Frau Bluhm | 04281 / 716-134 | 04281 / 716-135 |