Sozialhilfe für Asylbewerber und andere Flüchtlinge
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Anträge werden weitergeleitet an den
Mitzubringende Unterlagen / Dokumente
- Pass oder Aufenthaltsgestattung
- Nachweise über Einkommen und Belastungen
zuständiges Amt:
| VCard | Name | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|---|
| Herr Meyer, Heiko | 04281 / 716-168 | 04281 / 716-270 |





