Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit, Namensänderung oder sonstiger Daten


Papierbasierte Passbilder sind ab dem 1. Mai 2025 für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente nicht mehr zugelassen. Lichtbilder für Identitätsdokumente müssen ab diesem Zeitpunkt von Fotostudios ausschließlich in elektronischer Form über gesicherte elektronische Übermittlungswege zum Bürgeramt (Pass /Ausweisbehörde) übermittelt werden. 
Alternativ können Lichtbilder auch vor Ort im BürgerService Zeven digital aufgenommen und für den Antrag verwendet werden.



Leistungsbeschreibung
Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, muss - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.
Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
Neben einer Änderung des Familiennamens muss bei Änderung folgender Daten ein neuer Reisepass ausgestellt werden:
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.
Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
Nach einer Namensänderung bei einer Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.
Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.
Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Wenn sich Ihr Name, zum Beispiel
  • Familienname,
  • Vornamen oder
  • deren Reihenfolge
geändert hat, ist Ihr bisheriger Reisepass mit den alten, nicht mehr zutreffenden Angaben automatisch ungültig. Sollten Sie auch weiterhin einen Reisepass benötigen, müssen Sie ein neues Dokument beantragen.
Namensänderungen kommen beispielsweise vor im Falle von:
  • Heirat
  • Eintragung einer Lebenspartnerschaft
  • Namensänderung nach Scheidung oder nach Auflösung einer Lebenspartnerschaft
  • Änderung der Vornamensreihenfolge
Sie sind verpflichtet, den bisherigen Reisepass mit den alten, nicht mehr zutreffenden Angaben unverzüglich bei der Passbehörde vorzulegen. Wenn Sie keinen neuen Reisepass beantragen möchten, benötigen Sie zumindest einen gültigen Personalausweis mit dem neuen Namen.
Sie können in der Regel bereits nach der Anmeldung der Eheschließung mit einer Bescheinigung vom Standesamt Ihren neuen Reisepass mit dem neuen Namen beantragen. Das geht frühestens 8 Wochen vor dem geplanten Termin der Eheschließung. So ist er am Tag der Eheschließung fertig.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Rechtsgrundlage
Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer LebenspartnerschaftReisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Welche Unterlagen werden benötigt?
Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • aktueller Reisepass
Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • bisheriger  Reisepass
  • amtlicher Nachweis über die Änderung
Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • der jetzige Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • Eheurkunde . Es wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
  • Lebenspartnerschaftsurkunde
Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
  • bei Heirat: Eheurkunde
  • nach der Scheidung: beglaubigte Abschrift der Namensänderung oder Personenstandsurkunde
  • Eintragung einer Lebenspartnerschaft: Personenstandsurkunde
  • Auflösung einer Lebenspartnerschaft: beglaubigte Abschrift der Namensänderung oder Personenstandsurkunde
  • gegebenenfalls weitere Personenstandsurkunden, zum Beispiel Ehe- oder Geburtsurkunde
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Voraussetzungen
Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
  • Ihr Name hat sich geändert.
  • Bei Ihnen dürfen keine Gründe für eine Versagung vorliegen, wie zum Beispiel:
    • Nichterfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht
    • Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
    • Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Verfahrensablauf
Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
Der Antragsteller/die Antragstellerin muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.
Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.
Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:
  • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt. Zuständig ist die Behörde, in welcher Gemeinde oder Stadt Ihre Hauptwohnung liegt.
    • Aus wichtigen Gründen können Sie das Dokument auch in einer anderen Gemeinde beantragen, ebenso bei einer deutschen Auslandsvertretung.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
  • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
  • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend
    • Dafür wird ein flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers genommen.
    • Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
  • Wenn Sie den Reisepass bereits vor der Hochzeit beantragt haben: Nach der Eheschließung können Sie den Reisepass abholen, indem Sie die Heiratsurkunde vorlegen. 
  • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
  • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an Ihre Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
  • Für die Abholung in der Behörde können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Zuständige Stelle
Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Den Reisepass stellt die Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung aus, in der Sie wohnen. Aus wichtigen Gründen können Sie das Dokument auch in einer anderen Gemeinde beantragen. Diese andere Passbehörde lässt sich dann zunächst durch die eigentlich für Sie zuständige Stelle ermächtigen, den Reisepass auszustellen. In diesem Fall verdoppeln sich Ihre  Gebühren.
Auch bei den deutschen Auslandsvertretungen können Sie Reisepässe und vorläufige Reisepässe beantragen. Dadurch entstehen ebenfalls zusätzliche Kosten für Sie.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Bemerkungen
Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Sollte unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft eine Auslandsreise beabsichtigt sein, kann die Ausstellung eines neuen Reisepasses bereits vor der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft beantragt werden; die Aushändigung erfolgt in jedem Falle erst nach der Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft und bei Vorliegen der die Namensführung belegenden Unterlagen.
Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
  • Ihnen ist die reguläre Bearbeitungsdauer für Ihre Reisepläne zu lang? Dann kann Ihnen Ihre Passbehörde den Reisepass im Expressverfahren ausstellen. Dann erhalten Sie Ihren Reisepass innerhalb von 3 bis 4 Werktagen.
  • Nur wenn Sie den Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Ihrem geplanten Reisebeginn erhalten können und das Reisezielland einen vorläufigen Reisepass als Einreisedokument akzeptiert, wird Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt. Diesen erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.
  • Einen alten, ungültig gewordenen Reisepass dürfen Sie behalten, zum Beispiel als Andenken. Dafür muss die Passbehörde den Pass ungültig machen.
Ab dem 1. Mai 2025 können Lichtbilder für offizielle Ausweise nur noch digital übermittelt werden – bzw. werden vor Ort in den zuständigen Behörden gemacht.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Welche Fristen muss ich beachten?
Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
Antragsteller unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 6  Jahre

Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre
Geltungsdauer: 10  Jahre

Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
Antragsteller/-innen ab einschließlich 24 Jahre
Geltungsdauer: 10  Jahre

Antragsteller/-innen unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 6  Jahre

Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
für Antragsteller/-innen unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 6  Jahre

für Antragsteller/-innen über 24 Jahre
Geltungsdauer: 10  Jahre

Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Wenn Sie einen Reisepass brauchen, zum Beispiel weil Sie keinen Personalausweis besitzen, gilt: Sie müssen einen neuen Reisepass unverzüglich beantragen.

Für antragstellende Personen unter 24 Jahren.
Geltungsdauer: 6  Jahre

Für antragstellende Personen über 24 Jahren.
Geltungsdauer: 10  Jahre

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Bearbeitungsdauer
Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
4  Wochen

Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
4  Wochen

Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
4  Wochen

Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens 2 Wochen.
2  Wochen

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Gebühren fallen an?
Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: 59,50 € EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Gebühr: 37,50 € EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Gebühr: 70,00 € EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: 92,00 € EUR
Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Gebühr: 70,00 € EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Gebühr: 37,50 € EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: 92,00 € EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: 59,50 € EUR
Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: 59,50 € EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Gebühr: 37,50 € EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: 92,00 € EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Gebühr: 70,00 € EUR
Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren
Gebühr: 37,50 € EUR Link zur Gebührenbildung
Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren
Gebühr: 69,50 € EUR Link zur Gebührenbildung
Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren
Gebühr: 59,50 € EUR Link zur Gebührenbildung
Zuschlag bei Beantragung eines vorläufigen Reisepasses bei einer deutschen Auslandsvertretung
Gebühr: 44,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Änderung eines Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses
Gebühr: 6,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 32 Seiten für Personen ab 24 Jahren
Gebühr: 102,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Zuschlag bei Beantragung eines Reisepasses bei einer deutschen Auslandsvertretung
Gebühr: 31,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse
Gebühr: 15,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren
Gebühr: 91,50 € EUR Link zur Gebührenbildung
Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses
Gebühr: 26,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren
Gebühr: 124,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird
Gebühr: 6,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen ab 24 Jahren
Gebühr: 70,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren
Gebühr: 92,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


An wen muss ich mich wenden?
Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Den Reisepass stellt die Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung aus, in der Sie wohnen. Aus wichtigen Gründen können Sie das Dokument auch in einer anderen Gemeinde beantragen. Diese andere Passbehörde lässt sich dann zunächst durch die eigentlich für Sie zuständige Stelle ermächtigen, den Reisepass auszustellen. In diesem Fall verdoppeln sich Ihre  Gebühren.
Auch bei den deutschen Auslandsvertretungen können Sie Reisepässe und vorläufige Reisepässe beantragen. Dadurch entstehen ebenfalls zusätzliche Kosten für Sie.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Ansprechpartner
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