Bürgerbus in der Samtgemeinde Zeven
Was ist ein Bürgerbus?
Ein Bürgerbus stellt eine attraktive Ergänzung für das ÖPNV Angebot dar:
- für nachfrageschwache Räume
- für nachfrageschwache Zeiten
- mit geringem finanziellem Aufwand
Wichtig sind allerdings für die Realisierung eines solchen Projektes: - bürgerschaftliches Engagement, Öffentlichkeitsarbeit , etwas Mut und Begeisterungsfähigkeit.
Die Idee entstand in den 80er Jahren in England und in den Niederlanden. In Deutschland existieren über 80 Bürgerbusse - davon 20 erfolgreiche auch in Niedersachsen, weitere 5 sind in Vorbereitung.
Wie funktioniert ein Bürgerbus ?
- Der Bürgerbusbetrieb wird von einem ortansässigen Bürgerbusverein organisiert.
- Ca. 20 Vereinsmitglieder fahren den Bürgerbus (8- Sitzer) ehrenamtlich 1- 3 Mal im Monat für max. 4,5 Std. mit einem normalen PKW- Führerschein.
- Der Bürgerbus fährt auf einer festen Linie nach einem festen Fahrplan (Unterschied zum Taxi oder Rufbus).
- Er fährt in Konzession eines ortsansässigen Busunternehmen.
- Die Fahrpreise im Bürgerbus entsprechen den gültigen VBN-Tarifen.
Wer sind die Träger eines Bürgerbusses?
- 25 engagierte Bürgerinnen und Bürger (5 im Vereinsvorstand und mindestens 20 Fahrer/innen) nehmen den öffentlichen Nahverkehr, der sonst nicht mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand zu betreiben ist, in die eigenen Hände.
- Die Samtgemeinde erkennt die Chance, die ein Bürgerbus für die Kommune darstellt und übernimmt die betrieblichen Restkosten – zunächst für die ersten 3 Betriebsjahre.
- Ein örtliches Verkehrsunternehmen nimmt den Bürgerbus in sein Angebot auf und deckt die verkehrsrechtliche Seite des Projektes ab.
- Die Landesnahverkehrsgesellschaft unterstützt die Einrichtung und stellt einen Festbetrag (75% bzw. max. 64.500 €) für die Anschaffung des Fahrzeuges zur Verfügung.
- Der Zweckverband Bremen/Niedersachsen (ZVBN) gewährt einen Zuschuss zu einem neuen Bürgerbusverein von max. 25.000 €.
- Der Landkreis kann Startmittel und Betriebskostenzuschüsse für den Bürgerbusverein bewilligen, so bspw. für Sottrum + Visselhövede.
Grenzen für den Bürgerbus in Zeven
- maximal möglicher Takt sind 2 ¼ Std. = 135 Min. je Bus, da die
- Gesamtfahrzeit ohne längere Pause für einen Fahrer maximal 4,5 Std. = 270 Min beträgt
- ein Bürgerbus ist nicht geeignet für Schüler- oder Berufsverkehre, da maximal 8 Fahrgäste befördert werden dürfen
- er kann auch nicht abends oder am Wochenende fahren, da sich dafür kaum ehrenamtliche Fahrer finden lassen
- er darf auch nicht außerhalb seines Fahrplans und seiner Haltestellen als Zubringer für Feste oder besondere Veranstaltungen eingesetzt werden, da er dann direkte Konkurrenz für Taxiunternehmen sein würde
Zehn Hauptschritte für eine erfolgreiche Bürgerbus Realisierung:
- Verkehrspolitischer Wille der Gemeinde/Stadt für einen Bürgerbus
- Durchführung von 4 Bürgerversammlungen mit dem Ziel, dass Bürgerinteresse und Mitwirkungsbereitschaft (für ehrenamtliche Fahrer/innen und Trägerverein) der Zevener Bürger für einen Bürgerbus ausgelotet werden
- Erstellung einer umfassenden Studie mit Linienkonzept, Taktfahrplan, Haltestellen, Fahrzeugkonzeption, Investitions- und Betriebskostenkalkulation, Einnahmekalkulation und notwendige Betriebskostenzuschüsse für 3 Betriebsjahre
- Bildung einer Arbeitsgruppe aus interessierten Bürgern, den Bürgermeistern in der Samtgemeinde Zeven sowie der Verwaltung
- 7 Aktive zur Bürgerbusvereinsgründung
- Erfahrungen andere Bürgerbusvereine nutzen
- Förderanträge in richtiger Reihenfolge stellen: Samtgemeinde, Landkreis, ZVBN, LNVG
- Kooperationsvertrag mit örtlichem Busunternehmen
- Fahrer-Akquisition, Fahrzeugbestellung, Fahrer-Schulungen, Haltestelleneinrichtung, Öffentlichkeitsarbeit (Zeitung, Internet, Fahrpläne, Sponsoren)
- Betriebsstart mit einem Fest (Gesamtzeit für die 10 Hauptschritte ~ 1,5 Jahre)
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