Eigenheimförderung der Stadt Zeven
Es ist erklärtes Ziel der Stadt Zeven, junge Familien mit Kindern dabei zu unterstützen und sie dazu anzuregen, ihren Wohnsitz in Zeven zu nehmen.
Die Stadt Zeven vergibt daher im Rahmen der zur Verfügung stehender Haushaltsmittel
- Zuschüsse für den Erwerb oder die Errichtung von zu eigenen Wohnzwecken dienenden Immobilien (Wohngebäuden, Eigentumswohnungen oder unbebauten Grundstücken, die mit einem Wohnhaus bebaut werden sollen)
oder
- Preisnachlässe beim Grunderwerb stadteigener Grundstücke, die mit einem Wohnhaus bebaut werden sollen
Detaillierte Angaben zur Förderungshöhe und den Förderungsvoraussetzung erhalten Sie in den Förderrichtlinien.
Die Antragstellung erfolgt formlos schriftlich mit den notwendigen Nachweisen bei der Stadt Zeven, Fachbereich 2.
Förderrichtlinie Wohneigentum Stadt Zeven
Eigenheimförderung der Gemeinde Gyhum
Es ist das Ziel der Gemeinde Gyhum, Familien - insbesondere mit minderjährigen Kindern - bei der Ansiedlung in der Gemeinde zu unterstützen.
Die Gemeinde Gyhum kann zu diesem Zweck beim Erwerb gemeindeeigener Grundstücke, die mit einem Wohnhaus bebaut werden sollen, Preisnachlässe einräumen.
Detaillierte Angaben zum Preisnachlass und den Förderungsvoraussetzung erhalten Sie in den Förderrichtlinien der Gemeinde Gyhum.
Die Antragstellung erfolgt formlos schriftlich mit den notwendigen Nachweisen bei der Gemeinde Gyhum, Fachbereich 2, Am Markt 4, 27404 Zeven.
Förderrichtlinie Wohneigentum Gemeinde Gyhum
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