Tod
Beurkundung von Sterbefällen:
Allgemeine Informationen
Für die Beurkundung des Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Hier ist später auch die Sterbeurkunde erhältlich (nicht beim Wohnsitzstandesamt). Der Sterbefall muss spätestens an dem folgenden Werktag nach dem Todesfall beim Standesamt angezeigt werden.
Bei einem nicht natürlichen Tod (z.B. Unfall- oder Freitod) ist die Kriminalpolizei zu verständigen, die nach Abschluss ihrer Ermittlungen die Freigabe für die Bestattung erteilt.
Sterbefälle werden in der Regel von den Bestattungsinstituten beim Standesamt angezeigt. Die Institute erledigen alle Formalitäten beim Standesamt und sind darüber informiert, welche Unterlagen im Einzelfall für die Beurkundung des Sterbefalles erforderlich sind. Die Sterbeurkunden werden Ihnen über das Institut ausgehändigt.
Falls Sie kein Bestattungsinstitut beauftragen und selbst den Sterbefall beim Standesamt anzeigen wollen, sind dafür folgende Unterlagen erforderlich:
- Personalausweis des Anzeigenden
- eine vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung (Totenschein).
- bei Ledigen: die Geburtsurkunde und der Personalausweis, evtl. Familienbuchabschrift der Eltern,
- bei Verheirateten: die Heiratsurkunde oder die Abschrift aus dem Familienbuch, der Personalausweis,
- bei Verwitweten: die Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten bzw. die Todeserklärung oder eine aktuelle Abschrift aus dem Familienbuch, der Personalausweis,
- bei Geschiedenen: die Heiraturkunde und das Scheidungs-, Aufhebungs- bzw. Nichtigkeitsurteil oder eine aktuelle Abschrift aus dem Familienbuch, der Personalausweis.
Ausländische Urkunden sind im Original mit Übersetzung vorzulegen.
Gebühren:
Die Gebühr für eine Sterbeurkunde beträgt 10,00 Euro, jede weitere Sterbeurkunde ( im gleichen Arbeitsgang) 5,00 Euro.
Siehe auch:
Sterbeurkunde
(Anforderung einer Urkunde aus dem Sterbebuch)
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